rotgold® Bordüren
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

§ 2. Vertragsabschluß
Die Angaben auf der Website von rotgold® stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und rotgold® kommt erst durch den Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch rotgold® zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt durch eine schriftlich oder elektronisch übermittelte Bestellung.
§ 3. Lieferung
sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch rotgold® oder einer ihrer Lieferanten.
1. Die Lieferung erfolgt im Regelfall per Post oder durch einen vom Kunden bestimmten Paketdienst. Die Lieferung erfolgt nach Fertigung der Bestellung, spätestens jedoch nach sechs Wochen. Dem Kunden wird ein unverbindlicher Liefertermin mitgeteilt.
2. Es ist uns gestattet, unsere Liefertermine zu verschieben oder aber vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir in der Durchführung des Auftrages aus von uns nicht zu vertretenden Gründen behindert sind. Als solche Gründe gelten insbesondere Lieferstörungen unserer Zulieferer, Rohstoffverknappung und behördliche Maßnahmen sowie Fälle von höherer Gewalt. In diesen Fällen ist jedoch der Käufer dann zum Rücktritt berechtigt, wenn eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist ergebnislos verstrichen ist.
§ 4. Preise, Versandkosten, Zahlungen
Goldbordüren werden nur gegen eine Vorauszahlung von 70% des Nettopreises geliefert. Die Vorauszahlung muss spätestens vierzehn Tage nach der Bestellung erfolgen. Unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten.
Die Ware wird auf Gefahr des Käufers versandt.
§ 5. Rückgaberecht
Bei der Rückgabe von Sonderanfertigungen trägt der Kunde die Kosten, die rotgold® für die Anfertigung des Stempels in Rechnung stellt. Der Kunde hat bei einer Verschlechterung der Ware, auch bei Wertverlust durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware Wertersatz zu leisten. Das Rückgaberecht kann ausschließlich durch die Rücksendung der Ware und innerhalb einer Frist von vierzehn Tage nach Eingang der Ware ausgeübt werden. Bei Sonderanfertigungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für alle Urheberrechtsfragen in Bezug auf das vom Kunden übermittelte Muster.
§ 6. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber rotgold® anzuzeigen. Die gleiche Pflicht obliegt dem Kunden bei sonstigen Mängeln der Kaufsache ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Die Beanstandung muß schriftlich angezeigt werden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Ware in Bezug auf diesen Mangel als vom Kunden genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist dann insoweit ausgeschlossen.
1. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde rotgold® eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von rotgold®.
§ 8. Rücktrittsrecht von rotgold®
rotgold® kann von einem bestehenden Vertrag zurücktreten, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Besteller seinen Pflichten aus dem Vertrag vollständig nachkommen wird, insbesondere beim Unterbleiben der Vorkassezahlung für Goldbordüren.
Forderungen von rotgold® aus Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von vierzehn Tagen zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Bestellers ist rotgold® nach eigener Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder nach vorheriger Fristsetzung zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Ausdrücklich weisen wir den Besteller daraufhin, dass er auch dadurch in Zahlungsverzug gerät, dass er rotgold® durch Angabe eines falschen Namens zur Lieferung veranlaßt. In diesem Falle ist rotgold® befugt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf.
§10. Datenschutz
rotgold® verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergeben.
§ 11. Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Hamburg, BRD.
3. Ansonsten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit dies zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart werden kann, Hamburg, BRD.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmung andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.
Für die Auslegung der Geschäftsbedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.
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